In Deutschland gibt es circa 90.000 Tarifverträge, davon waren im Jahr 2007 circa 450 allgemeinverbindlich.
Tarifverträge sind Verträge zwischen den Tarifparteien, also Arbeitgebern (und deren Verbänden) und Gewerkschaften.
Die Normen eines Tarivvertrages gelten unmittelbar und zwingend für die Tarifgebundenen. Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifparteien, also Arbeitgeber, die im abschließenden Arbeitgeberverband Mitglied sind oder selbst einen
Tarifvertrag abschließen, Gewerkschaften und Gewerkschaftsmitglieder.
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |

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